Erziehungskonzept – Gewaltfrei lernen

 Erziehungskonzept

Zu Beginn des Schuljahres 2015/16 nahmen alle Lehrerinnen und Lehrer sowie das gesamte OGS-Personal an 2 Fortbildungen des Projektes „Gewaltfrei Lernen“ teil. Das Projekt wurde zeitgleich mit allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt. Es bildet die Grundlage unseres Erziehungskonzeptes.

Zu Beginn jeden Schuljahres werden die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sowie neue Lehrerinnen und Lehrer nachgeschult.

Die Prinzipien des Projektes „Gewaltfrei Lernen“ werden im Unterricht regelmäßig sowie an einzelnen Projekttagen intensiv eingeübt.

Ziel des Projektes „Gewaltfrei Lernen“ ist es, Lehrerinnen und Lehrer, Betreuerinnen und Betreuer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler darin zu unterstützen, geschickter mit alltäglichen Konflikten in der Schule umzugehen, um das soziale Klima und eine gute Lernatmosphäre zu fördern. Durch bewegungsreiche Partnerspiele und Konfliktübungen verbessern Schülerinnen und Schüler ihre Motorik, Teamfähigkeit, Selbstbehauptung und Sprachfertigkeiten. Sie lernen, die häufigsten Konflikte untereinander ohne Gewaltanwendung zu lösen – körperlich gewandt und wortstark.

Drei Säulen der Gewaltfrei Lernen-Veranstaltungen

  1. Bewegungsspiele: Spielerisch werden Kräfte gemessen, Fairness-Regeln eingeübt und Werte vermittelt, eine selbstsichere Körperhaltung geschult, Teamfähigkeit und Empathie gefördert.
  2. Spezifische Körperreaktionen: Viele Übungen zeigen Schülern, wie sie sich gewaltfrei einer Situation körperlicher Bedrängnis entziehen und sich wortstark schützen.
  3. Zwischen den einzelnen Phasen spielerischer Bewegung erarbeiten die Schüler in Rollenspielen und Gesprächskreisen Regeln, Konsequenzen, Ideen anderen zu helfen, ein Handlungsrepertoire, mit dem es gelingt, die häufigsten Konflikte des Schulalltags zu lösen.

Folgende verbindliche Vereinbarungen wurden getroffen:

 

Für alle Beteiligten gelten die vereinbarten Schul- und Klassenregeln.

 

Um diese einhalten zu können, werden die im Folgenden genannten pädagogischen Maßnahmen eingesetzt. Alle Maßnahmen werden sorgfältig dokumentiert.

  • STOPP-Regel in 3 Schritten bei kleinem Ärger (Selbstregulierung durch die Schüler/innen)

Jedes Kind erlernt zu Beginn des ersten Schuljahres die STOPP-Regel. Mittels eines Handzeichens und des Wortes „STOPP“ signalisieren die Kinder, dass das Verhalten des Gegenüber nicht in Ordnung ist.

Das STOPP-Zeichen wird durch den Satz „Stopp, ich will das nicht.“ begleitet.

Sollte dies nicht ausreichen, erfolgt der Satz „Stopp, ich will das nicht. Hör auf, sonst gehe ich zur Aufsicht.“

Sollte das immer noch nicht ausreichen, holen die Kinder eine erwachsene Person zur Hilfe.

 

  • Bei großem Ärger holen sich die Kinder sofort Hilfe bei einer erwachsenen Person.

 

  • Ein Helfersystem wird installiert.

 

  • Umgang mit Beleidigungen und Provokationen

Die Kinder üben

  1.  kontern bzw. in die Augen sprechen!
  2. nicht Ärgern lassen, stolz weiter gehen – nicht mitlachen!

 

  • Konsequenzen

System mit roten und gelben Karten (Einsatz durch die Lehrer/innen)

Jede Lehrperson führt den Umgang mit roten und gelben Karten ein.

Die gelben und roten Karten setzen die erzieherischen Einwirkungen um (s.u.).

Gelbe und rote Karten werden erteilt

  • im Unterricht
  • auf dem Schulhof während der Pausen und beim Aufstellen

 

Eine rote Karte gibt es sofort bei folgendem Fehlverhalten:

  • Missachten der STOPP-Regel
  • beleidigende Gesten
  • Schimpfwörter
  • Anspucken
  • Körperliche Übergriffe
  • Verlassen des Aufsichtsbereichs
  • Anordnungen der Lehrkräfte nicht befolgen

 

Eine gelbe Karte wird erteilt, wenn ein Kind gegen eine Klassenregel verstößt. Es liegt im Ermessen der Lehrperson, ob vor Erteilen der gelben Karte ermahnt wird. Ein wiederholtes Fehlverhalten nach einer erteilten gelben Karte wird mit einer roten Karte sanktioniert.

Eine gelbe Karte wird am Ende eines Schultages gelöscht.

 

Rote und gelbe Karten hängen gut sichtbar im Klassenraum.

 

Fachlehrer, die nicht im Klassenraum unterrichten, führen im Fachraum ein eigenes Kartensystem nach den o.g. Grundsätzen.

 

Konsequenzen für eine rote Karte

1. Direkte Rückmeldung an die Eltern in Form eines einheitlichen Formulars

2. Direkte Konsequenz für das Kind in Form

  • eines einheitlichen Nachdenkzettels

Dieser wird situativ entweder zu Hause oder in einer anderen Lerngruppe in der Schule ausgefüllt.

 

3. Ausschluss aus der Pause: Sofort oder in der nächsten großen Pause wird das Kind in den

Trainingsraum geschickt und muss dort arbeiten. Es wird dort von einer Lehrerin oder einem

Lehrer beaufsichtigt. Ein Aufsichtsplan hängt im Lehrerzimmer aus.

 

4. Wiedergutmachung

Beispiele:

  • Bild malen bis morgen
  • Entschuldigungsbrief schreiben
  • Stifte anspitzen oder Ranzen einpacken
  • Spiel bestimmten dürfen in der nächsten Pause

 

5.   Erzieherische Einwirkungen gemäß § 53 SchulG bei Verstößen gegen die Schul- und Klassenregeln:

  1. Erzieherisches Gespräch
  2. Ermahnung
  3. Gruppengespräche mit Schüler/innen oder Eltern
  4. Mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens
  5. Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde
  6. Nacharbeit unter Aufsicht nach Benachrichtigung der Eltern
  7. Zeitweise Wegnahme von Gegenständen (Handy etc.)
  8. Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung und Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen

 

6. Sollten alle diese pädagogischen Maßnahmen nicht ausreichen, können durch die Schulleitung gemäß §53 Abs. (3) SchulG. Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden:

  1. Der schriftliche Verweis
  2. Die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
  3. Der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von 1 Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen

 

Durch Bestätigung der Schulaufsichtsbehörde können folgende Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden:

  1. Die Androhung der Entlassung von der Schule
  2. Die Entlassung von der Schule

 

Ordnungsmaßnahmen werden den Eltern schriftlich bekannt gegeben und begründet. Die Teilkonferenz wird beteiligt.

 

Das Erziehungskonzept wird im Schuljahr 2017/18 evaluiert.