Erkrankung / ansteckende Krankheiten/ Läuse

Wenn Ihr Kind krank ist, rufen Sie bitte morgens in der Schule an und entschul­digen Sie Ihr Kind telefonisch. Gern können Sie auch auf den Anrufbeantworter sprechen.

Sobald Ihr Kind wieder gesund zur Schule kommt, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit.

Ansteckende Krankheiten und Läuse sind meldepflichtig!

Menschen mit ansteckenden Krankheiten dürfen Schulen nicht betreten, bis von ihnen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Betroffenen bzw. deren Sorgeberechtigten. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld belegt werden.

Es besteht keine Attestpflicht zur Wiederzulassung.