Individuelle Förderung

Stärken ausbauen, Schwächen abbauen!

Die inklusive individuelle Förderung ist im Schulgesetz des Landes NRW veran­kert.

Alle Schülerinnen und Schüler werden hinsichtlich ihrer Fähigkeiten beobachtet und gefördert.

Besonders begabte Schülerinnen und Schüler können ggf. eine Klasse über­springen.

Bei Kindern, denen das Lernen schwerer fällt, werden ebenfalls individuelle Fördermaßnahmen getroffen. Sie können ggf. auch eine Klasse wiederholen.

 

Fördern und Fordern finden statt in den Fächern sowie im Bereich des Arbeits- und Sozialverhaltens.

 

 

Im Schuljahr 2015/16 wurden die Grundlagen für das schuleigene Förderkonzept erarbeitet.

Dieses enthält Aussagen

  • zur Lernstandsdiagnostik
  • zur Förderplanung
  • zu den Anforderungen an die Unterrichtsorganisation

Das Förderkonzept kann in der Schule eingesehen werden.