Bei einem plötzlichen Eintritt extremer Witterungsverhältnisse ohne Anordnung des Ruhens des Unterrichts in Präsenz entscheiden die Eltern im Einzelfall selbst, ob der Weg zur Schule für ihr Kind jeweils zumutbar ist. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Schulversäumnis um entschuldigte Fehlzeiten.
Die Bezirksregierung und das Ministerium entscheiden auf der Grundlage der Meldungen des DWD über ein landesweites oder regionale Ruhen des Schulbetriebes.
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